Am 27. Juni 1793 verfügte der Konvent, daß „die Erklärung der Rechte und die Verfassungsurkunde binnen acht Tagen vom Empfang des vorliegenden Dekrets den einberufenen Urversammlungen zur Annahme vorzulegen seien“. Die Verfassung wurde somit im Verlauf des Monats Juli in allen nicht vom Feind besetzten Gebieten sowie bei den Armeen zu Lande und zu Wasser einem Plebiszit des Volkes unterworfen. In Paris stimmte man zwischen dem 2. und dem 4. Juli ab, in der Provinz zwischen dem 14. und dem 22. Juli. Am 10. August verkündete Hérault de Séchelles zwar, alle 86 Départements hätten die Verfassung angenommen, tatsächlich aber stand das endgültige Ergebnis noch aus. Am 20. August konnte die Stimmenzählungskomission die (vorläufigen) Ergebnisse bekanntgeben. Von den 4944 Kantonen der Republik waren die Protokolle von 516 immer noch nicht eingegangen. Die Verfassung war mit 1784 377 Stimmen gegen 11 531 angenommen. Am 1. Pluviôse II (20. Januar 1794) waren noch einmal 92 Protokolle eingegangen und, ohne daß man weiter nach den Protokollen der übrigen 424 Kantone fragte, als (endgültiges) Endergebnis die Verfassung mit 1.801.918 Ja-Stimmen gegen 11.610 Nein-Stimmen angenommen. (bei 4.300.00 Enthaltungen) Dabei akzeptierten sie jedoch über 100.000 Wähler nur mit föderalistischen Abänderungen, wie etwa der Forderung nach Freisetzung der verhafteten Girondisten, der Annullierung der Gesetze, die seit deren Verhaftung beschlossen wurden, der Einberufung einer neuen gesetzgebenden Versammlung, der Zurückberufung der entsandten Volksvertreter und der Abschaffung des Maximums. Die geringe Zahl der Nein-Stimmen hing auch mit dem Umstand zusammen, daß zumeist öffentlich abgestimmt wurde, was dazu führte, daß viele Wähler sich aus Vorsicht der Stimme enthielten. Bei den Truppen wurden zudem zur Abstimmung Lebensmittel und Wein ausgegeben. Zu den Unzufriedenen zählten nicht nur Royalisten und Föderalisten. Auch viele begeisterte Republikaner hielten die Verfassung für nicht volksfreundlich genug, da sie keine Maßnahmen gegen die Börsenspekulation und den Wucher vorsieht. Diese Opposition der „Enragés“ spiegelt sich nicht in den Ergebnissen des Volksentscheids, sondern in Petitionen, Manifestationen und den Unruhen, die Paris während der Monate Juni, Juli und August beherrschten.
Die Zahl der Stimmenthaltungen scheint nur nach heutigen Wahlgewohnheiten gewaltig. Auch unter der konstitutionellen Monarchie und dem Zensuswahlrecht trugen sich oft nur ein Fünftel der Wahlberechtigten in die Wählerlisten ein. In diesem Zusammenhang ist die Zahl von fast 2 Millionen Stimmen fast als Fortschritt anzusehen. Zudem wurde weder auf Korsika, noch in den vom Feind besetzten Gebieten des Départements Nord und in den Landgemeinden der Vendée abgestimmt. Gossuin sagte in seinem Bericht vom 9. August, in der Vendée hätten nur 29 Urversammlungen stattgefunden, im Département Nord die Mehrzahl. Dafür hatten alle große Städte außer Marseille die Verfassung einstimmig angenommen und nur eine Gemeinde von 40000, nämlich Saint-Donan im Département Côtes-du-Nord die Wiederherstellung des Königtums gefordert. In den Gebieten Basses-Alpes, Isère, Meuse, Paris (840990 Ja-Stimmen), Haute-Saône und Var gab es keinen Widerspruch; im Finistère (2965 Nein-Stimmen) Morbihan, Côtes-du-Nord, Mont-Terrible (1007 Nein gegen 1592 Ja), Aveyron, Montblanc, Doubs, Orne, Seine-Inférieure, Calvados, La Manche, Mayenne, Rhône-et-Loire und Gironde den größten.
Laut Dekret vom 27. Juni sollte die Abstimmung in der in der Verfassung selbst angegebenen Weise erfolgen, also „mit Stimmzettel oder öffentlich je nach dem Wunsch jedes Wählers“ ohne daß die Versammlung einen bestimmten Wahlmodus vorschreiben dürfe. Der Schriftführer sollte nach Eröffnung des Wahlbüros die Verfassungsurkunde verlesen und der Vorsitzende anschließend die anwesenden Bürger nach der Wahlliste aufrufen. Das Wahlprotokoll sollte die Zahl der auf Ja oder Nein lautenden Stimmen enthalten. Diese Vorschriften wurden jedoch nicht überall befolgt. So bestimmte die Urversammlung von Donjon (Allier) die geheime Wahl durch Stimmzettel (und nimmt die Verfassung mit 122 Ja gegen 20 Nein und 9 unbestimmt an). 297 Versammlungen, darunter fast alle Pariser Stadtbezirke, nahmen die Verfassung ohne persönliche Stimmabgabe mit Begeisterung durch Akklamation an. Im Bezirk des Arsenal und des Théâtre Français spielten sich hoch emotionale Szenen allgemeiner Glückseligkeit ab und die Verfassung wurde unter beinahe tumultartigen Zuständen und dem Ruf: „Es lebe die Republik!“ einmütig verabschiedet. Der Bürgermeister Goislard in der Urversammlung von Longny (Orne) nahm es sich heraus, zu erklären, die Verfassung müsse angenommen werden, weil „ein gesetzloser Staat Anarchie ist und das Mittel zur Beendigung der Anarchie in der Annahme der Gesetze liegt, mögen sie gut oder schlecht sein.“ Er wurde zwar ausgepfiffen und hinausgeworfen, die Verfassung jedoch einstimmig angenommen. Die Annahme scheint als Akt republikanischen Patriotismusses verstanden worden zu sein, zu dem jeder Bürger verpflichtet sei. Aber die Befürworter der Verfassung waren, laut Aulard, eher von ehrlicher Begeisterung ergriffen und wenn sie den Kritikern nicht genug Freiraum ließen, so stimmten sie doch selbst als Patrioten und freie Männer. In einigen Urversammlungen ging der Enthusiasmus sogar so weit, daß die Verfassung erst erörtert wurde, was laut Einberufungsdekret nicht verboten war, und jene von Sables-D’Olonne besprach gar jeden Artikel einzeln und nahm die Verfassung nur mit zahlreichen Abänderungen an. Hier hat das Volk seinen verfassungsmäßigen Auftrag wirklich ernst genommen.
Für den Augenblick war das Ziel, das mit der Abfassung einer neuen Verfassung angestrebt worden war, erreicht. Die Anhänger der Gironde zerstreuten sich und liefen dem Konvent zu. Der föderalistische Aufstand zerbrach. Barère ließ geschickter weise dekretieren, daß die Ergebnisse des Plebiszits feierlich am 10 August, dem Jahrestag des Sturz der Monarchie, in Paris verkündet würden. Zu diesem Anlaß wurden Delegierte der Urversammlungen aus dem ganzen Land in die Hauptstadt gerufen. Der warmherzige Empfang durch die Hauptstädter zerstreute die letzten föderalistischen Vorbehalte. Das von David konzipierte Fest, dem Hérault de Séchelles auf den Ruinen der Bastille vorstand, gelang als eins der aufwendigsten, das die Revolution beging. Eine recht heidnische Statue der Natur im ägyptischen Stil verströmte aus ihren Brüsten ein klares Wasser, daß Hérault als erster aus einem Onyx-Pokal trank, bevor er diesen an die Abgeordneten der 85 Départemente weiterreichte. Nach den Feierlichkeiten wurde die Zedernholzlade, die das offizielle Exemplar der Verfassung enthielt, und den die Abgeordneten der Urversammlungen auf ihren Schultern von der Bastille zum Marsfeld getragen hatten, im Saal des Konvents in einer Nische nahe der Schranke aufgestellt.
Gemäß dem Dekret vom 27. Juni hätte der Konvent die Aufgabe gehabt, „unmittelbar nach der Veröffentlichung des Willens des französischen Volkes … den Zeitpunkt der nächsten Einberufung der Urversammlung für die Wahl der Abgeordneten zur Nationalversammlung und die Bildung der eingesetzten Behörden“ bekanntzugeben. Aber in der Zwischenzeit marschierte die feindliche Koalition auf Paris. Würde sich der Konvent in dieser Situation auflösen, könnte Frankreich durch Neuwahl einer weniger homogenen Versammlung gefährdet werden. Andererseits wäre ein Aufschub der Durchführung der Verfassung eine schwere Enttäuschung für diejenigen, die sich nur um ihretwegen mit der Regierung in Paris versöhnt hatten. Einen Tag nach der Verkündigung des Plebiszits beantragte Delacroix am 11. August : „Unser Auftrag ist zu Ende, aber Sie haben die Verleumdungen abzuwehren, die man gegen Sie verbreitet. Die föderalistischen Verwaltungen behaupten, Sie wollten nicht auseinandergehen. Hätte die Annahme der Verfassung den Wahlmodus nicht geändert, so könnten sofort Neuwahlen stattfinden. Aber Sie haben die Bevölkerung durch Volkszählung festzustellen…“ Der Konvent verabschiedete eine Verfügung, nach der jede Gemeinde eine Liste ihrer Bevölkerungszahl und der stimmberechtigten Bürger an die Distriktsdirektorien übersenden solle, die diese an die Départements weiterleiten, die diese, mit Bemerkungen über Wahlkreis und Urversammlungen versehen, „unmittelbar und sobald wie möglich“ an den Einteilungsausschuß des Konvents übersenden sollten. Dazu hätte man Monate gebraucht, so daß der Konvent erst einmal Luft hatte. Und abgesehen davon, daß Gossuin am 9. August bereits erklärt hatte, der Konvent übernehme „die heilige Verpflichtung“ ein bürgerliches Gesetzbuch, nationalen Unterricht und heilsame Ausführungsgesetze für die Grundlagen der Verfassung zu geben, reagierten die Vertreter der Urversammlungen, die bei der Rede Robespierres am 11. August im Jakobinerklub anwesend waren, auf dessen düsteres Bild der Lage der Republik, mit der Forderung, der Konvent solle „vor Beendigung des Krieges“ nicht auseinandergehen. Am folgenden Tag schlugen die Vertreter der Urversammlungen geschlossen dem Konvent verschiedene Maßnahmen vor, die den Aufschub der Verfassung einbezogen. Am 28. August warnte Barère im Namen des Wohlfahrtsausschusses den Konvent, die Durchführung von Verfassungsgesetzen, die für Friedenszeiten konzipierte seien, wäre angesichts der Frankreich bedrohenden Verschwörung gefährlich. Der Konvent fragte den Wohlfahrtsausschuß nach seinen diesbezüglichen Ansichten, dieser ließ sich über einen Monat Zeit mit der Antwort und als der Aufstand von Lyon niedergerungen war, setzte ausgerechnet Saint-Just am 10. Oktober das Dekret durch: „Die vorläufige Regierung Frankreichs ist bis zum Frieden revolutionär“.