Die Hauptaufgabe des Konvents bestand in der Abfassung einer neuen Verfassung, nachdem die alte durch den Sturm auf die Tulleries am 10. August 1792 verfallen war. Der aus dem politischen Vokabular der Amerikaner entliehene Name ‚Konvent‘ meint eine Versammlung, die die Verfassung überarbeitet. Der Nationalkonvent umfaßte 749 Abgeordnete, von denen Chevallier grobgeschätzt 160 der Gironde, 200 der Montagne und die überwiegende Mehrheit von fast 400 Abgeordneten der „Plaine“ zuordnet. Ladan Boroumand, der den Girondisten zugesteht, in der Konstitutive als erste den Republikanismus vertreten zu haben, betont nichtsdestotrotz, daß es sich bei der ‚Brissot-Partei‘ nicht von Anfang an um eine homogene Gruppe handelte. Was sie miteinander verband, war zunächst nur die allen gemeinsame Vorstellung, daß die Legitimität der Republik aus dem in den Grundrechten verbürgtem Wahlrecht und dadurch dem Repräsentativsystem resultiere. Daraus folgert, daß ein – nicht gewählter – König den Staat nicht repräsentieren könne. Erst mit dem Aufstand vom 10. August formierte sich aus der „intellektuellen Einheit“ relativ selbständiger Denker die ‚Brissot-Partei‘. Ihr gemeinsames Anliegen war der Kampf gegen die Anarchie und die vorausgesetzte Notwendigkeit, die Revolution zu stoppen. Dies führte zum Kampf gegen die revolutionären Institutionen, und für die Abfassung einer Verfassung und damit zur Gegnerschaft der Montagne, die, laut Boroumand, den revolutionären Prozeß im Fluß halten wollte. Die Gironde befand sich in Gegnerschaft zu Paris und stützte sich vornehmlich auf die Provinz, insbesondere auf die „assemblées départementales“ und die begüterten Bürger. Die Montagne hingegen setzte auf das Volk von Paris, die Jakobinerklubs und die Kleinbürger, die Handwerker und die Armen, also zum großen Teil auf diejenigen, die erst zur Wahl des Konvents das Stimmrecht erhielten und vorher Passivbürger gewesen waren. Mathiez zeigt sich erstaunt darüber, daß, wie er schreibt, die Gironde, die in den ersten Monaten des Konvents die Mehrheit bildete, keine Eile an den Tag legte, die neue Verfassung zu erarbeiten und zu verabschieden. Auch Aulard, der das grundsätzliche Interesse der Gironde anerkennt, einen normalen Zustand anzustreben, in dem die Départements den gleichen gesetzlichen Einfluß haben sollten wie Paris, sieht den Verfassungsausschuß sich keineswegs überstürzen. Ladan Boroumand beschreibt, wie die Montagne im Konvent zunächst versuchte, die Verfassungsdiskussion zu verschleppen. In diesen Zusammenhang gehören verschiedenen Eingaben einzelner Sektionen, die während der verfassungsrelevanten Sitzungen vorgebracht wurden, der Antrag, der Verfassungsdebatte im Konvent nicht den Vorzug zu gewähren, und die Bemerkung Robespierres, man könne auch gut die alte Verfassung behalten. Die Durchsicht der Sitzungsprotokolle zeigt, daß zunächst, wie in geheimer Abstimmung, überhaupt nicht über die Verfassung diskutiert wurde. Es geschah nichts, als die verschiedenen Berichte zu den Verfassungsentwürfen verlesen wurden, die einzige Diskussion, die sich lange Zeit überhaupt um das Thema entwickelte, ist die Frage, wie man die Diskussion beginnen solle(!). Zwar wurden die Sitzungen mit auffälliger Regelmäßigkeit schon nach ein paar Minuten von Besuchern aus den Sektionen gestört, aber der Protest der Gironde gegen dieses Störmanöver blieb ziemlich schwächlich. Weder die eine, noch die andere Partei erweckte den Eindruck, darauf zu brennen, die Aufgabe des Konvent zu erfüllen, was man ihnen vielleicht auch nicht abverlangen konnte, denn wenn die Verfassung verabschiedet ist, wäre der Konvent eigentlich verpflichtet, sich selbst aufzulösen und Neuwahlen aufzurufen. Wer beeilt sich schon, sein Abgeordentenmandat wieder los zu werden?
Immerhin, Cambon forderte seit dem 29. September 1792 die baldmöglichste Ernennung eines Komitees, daß, um handlungsfähig zu sein, nicht mehr als sechs Mitglieder haben dürfe. Er unterstrich, daß die Verfassung kurz und präzise seien müsse und eine starke Zentralgewalt schaffen solle. Im Ausschuß sitzen: Condorcet, Paine, Brissot (der bald durch Barbaroux ersetzt wird), Pétion, Vergniaud, Gensonné, Barère, Sièyes und Danton
Danton verweigerte die Unterschrift unter den ersten Verfassungsentwurf, Sièyes erklärte am 2. Termidor des Jahres III, daß er mit der Meinung der Mehrzahl der Ausschußmitglieder über die Kontrolle der Volksrepräsentanten durch ein Referendum in keinster Weise übereinstimmte und Barère verteidigte zuerst das Projekt um sich am 29. Mai 1793 davon zu distanzieren und vorzuschlagen, es beiseite zu legen. Condorcet hatte den größten Anteil an der Redaktion des Projekts und wurde dabei von Gensonné unterstützt. Das Komitee legte keine große Eile an den Tag. Rabaut-Pommier, der die zukünftige Verfassung als das „politische Gesetzbuch aller Völker“ ansah, forderte, daß die Verfassung nach ihrer Ausarbeitung erst zwei Monate später diskutiert werden dürfe, damit alle gebildeten und freien Menschen in Frankreich und Europa Zeit hätten, sie zur Kenntnis zu nehmen. Diese Forderung wurde dekretiert. Am 19. Oktober verabschiedete der Konvent folgendes Dekret: „Auf Antrag des Verfassungsausschusses fordert der Nationalkonvent alle Freunde der Freiheit und Gleichheit auf, ihm in beliebiger Sprache die Pläne, Ansichten und Mittel einzureichen, die sie für geeignet halten, der französischen Republik eine gute Verfassung zu geben. Er ermächtigt seinen Verfassungsausschuß zur Übersetzung und Drucklegung aller dem Konvent eingereichten Werke.“ Daraufhin gingen beim Komitee mehr als dreihundert Denkschriften ein, darunter zahlreiche englischsprachige, wie unter anderen auch die von Thomas Paine, David Williams und Rubigny.
Die öffentliche Meinung zeigte sich hingegen eher gleichgültig gegenüber dem Projekt einer neuen Verfassung. Da die nationale Verteidigung Fortschritte machte, war das Bedürfnis, den Status quo zu verändern, nicht sehr groß. Selbst Robespierre erklärte am 15. April im Konvent, die provisorische Regierung der Republik sei die demokratischste in Europa, zumal da ihre Verfassung von dem Einfluß der Monarchie und der Trennung von Passiv-und Aktivwählern gereinigt sei. Das französische Volk habe damit schon eine provisorische Verfassung, die weiterbestehe, bis eine Bessere geschaffen sei. Dies klingt seltsam angesichts der Tatsache, daß er dies als Mitglied einer Versammlung sagte, deren Hauptaufgabe gerade in der Errichtung einer neuen Verfassung bestand. Und auch die Jakobiner hatten es nicht eilig, ihren Hilfsausschuß für die Verfassung ans Werk zu schicken (zunächst sollen zwölf Mitglieder ernannt werden, dann waren es doch nur sechs: Collot d’Herbois, Billaud-Varenne, Robespierre, Danton, Chabot und Couthon. Nach einer späteren Neuwahl umfaßte er acht Mitglieder: Jeanbon Saint-André, Robert, Thuriot, Bentabole, Robespierre, Billaud-Varenne, Anthoine und Saint-Just. Am 18. Februar 1793 kamen Dubois-Crancé, Collot d’Herbois, Cloots und Couthon hinzu.). Der Ausschuß sollte zunächst einen Meinungsaustausch mit den angegliederten (Jakobiner)Klubs bewerkstelligen. Irgendeine Spur seines Wirkens hinterließ er allerdings nicht.
Zwar weiß man kaum etwas über die Beratungen des Verfassungsausschusses des Konvents, Aulard nimmt jedoch an, daß die meisten Erörterungen der Frage galten, ob eine oder zwei Kammern eingerichtet werden sollen und ob diese Kammer in zwei Sektionen zerfallen soll. Das von Condorcet im Namen der Verfassungskomission am 15. Februar 1793 vorgelegte Projekt und seine einleitende Rede erschöpften die Versammlung durch ihre Länge, so daß sie nur eine frostige Aufnahme fanden. Auch in der Presse wurde es als zu kompliziert bewertet. Der Verfassungsentwurf selbst ist in zwei Versionen erhalten geblieben. Die im ‚Moniteur‘ abgedruckte Version scheint ein Vorentwurf zu sein, der in unwesentlichen Dingen von der amtlichen Version abweicht. Die Montagne nahm das Projekt wütend unter Beschuß. Couthon kritisierte die Erklärung der Rechte am 17. Februar als „gewollt abstrakt“. Seiner Meinung nach seien die natürlichen Rechte nicht deutlich genug dargelegt. Der Wahlmodus erschien ihm nur ’scheinbar volkstümlich‘ und er hielt es für zu gefährlich, den Vollzugsausschuß zum Nebenbuhler der Volksvertretung zu machen (dazu ausführlicher weiter unten). Der Konvent befand, daß der Verfassungsausschuß sich mit der Erstellung seines Entwurfs übereilt habe und besser das Ergebnis der Befragung der öffentlichen Meinung abgewartet hätte. Die Verfassungskommission löste sich gemäß dem Dekret, das sie eingesetzt hatte, an dem Tage der Verlesung des Verfassungsprojekts auf.
Das von Condorcet vorgestellte Verfassungsprojekt zeichnet sich durch ein starke Exekutive, den aus sieben Ministern bestehenden Vollzugsrat der Republik, aus. Zwar ist er der gesetzgebenden Körperschaft verantwortlich und die Minister können durch ein Votum der Nationalversammlung vor einer ’nationalen Jury‘ angeklagt werden, letztere ist jedoch ebenfalls von der Legislative unabhängig, da auch sie direkt vom Volk gewählt wird. Auch die drei Schatzmeister und die drei Rechnungsprüfer sind direkt gewählt und sowohl von der Legislative als auch von den Ministern unabhängig. Somit sind die einzelnen Teile der Staatsmacht voneinander isoliert. Einzig ihre gemeinsame Herkunft aus allgemeiner Wahl verbindet sie.
Die Nationalversammlung wird jährlich gewählt, ist verkleinert, gefesselt und, laut Mathiez, ohne alle reellen Macht.
Die Hauptkritikpunkte der Montagne beziehen sich auf die zu weit gehenden Machtbefugnisse der Minister. Die Exekutive, so sagte Saint-Just, sei durch die Direktwahl durch das Volk gestärkt und somit der bestimmende Faktor der Regierung. Er nannte dieses System am 24. April 1793 das „Königtum der Minister“ und behauptete, daß, da der Exekutivrat direkt gewählt und die Nationalversammlung durch die Departemente bestimmt werde, Ersterer den letzteren in den Schatten stelle. Condorcet hielt dagegen, daß die Minister die „Beamten“ des Volkes sein müssen, und nicht die seiner Repräsentanten. Robert bemerkte am 26. April, daß man die Minister nur handeln lassen könne, wenn sie sich unter der Aufsicht des Wohlfahrtsausschußes befänden. Robespierre bemängelte am 10. Mai, daß zu wenig Minister mit zu großen Aufgabenbereichen vorgesehen seien. „Das Innenministerium“ sagte er, „ist ein politisches Monstrum, das einstweilig die Republik verschlingen würde.“ Er verlangte, daß die Minister der Gesetzgebung gegenüber Rechenschaft ablegen müssen. Dieser Einwand ist fragwürdig, da gerade der Verfassungsentwurf der Gironde eine regelmäßigere Rechenschaftspflicht der Minister vorsieht als der der Montagne.