Montesquieu geht von der Annahme aus, daß eine natürliche, allen Dingen immanente Gesetzmäßigkeit existiert, von der sich auch politische Gesetze ableiten lassen. Gesetze seien die Bezüge, die zwischen der Vernunft und den unterschiedlichen Wesen, oder zwischen den Wesen selbst, bestehen. Er nimmt also die Existenz einer Reihe „Naturgesetze“ an, die sich dem Menschen aus seiner Wesensbeschaffenheit heraus aufdrängen. Dazu gehört für ihn die Idee eines Schöpfers, der Friede, die Nahrungssuche, die Anziehungskraft der Geschlechter und das Bedürfnis nach einem Zusammenleben in Gesellschaft. Er geht, in Abgrenzung zu Hobbes, davon aus, daß die Menschen sich ursprünglich nicht bekämpften, sondern vor einander flohen und die Anziehungskraft, die Wesen einer Art untereinander empfinden, dazu führte, daß die Menschen sich vereinten. Indem er so die Kultur und ihre menschengeschaffenen Regeln für gesetzmäßig und damit natürlich erklärt, steht er wiederum im Gegensatz zu Hobbes, für den alle Gesetze rein menschliche Satzungen sind. Aber er widerspricht ebenso Rousseau, der den Menschen als durch die Kultur aus der Natürlichkeit herausgefallen betrachtet. Rousseau nimmt einen Naturzustand an, der nicht nur, wie bei anderen Naturrechtslehrern „vorstaatlich“, sondern „vor-gesellig“ ist und attestiert diesem Naturmenschen eine animalisch anmutende „Eigenliebe“ („amour de soi“), die eng mit dem Selbsterhaltungstrieb verknüpft ist und somit positiv wirkt. Im Verlauf der Zivilisation degeneriert sie in eine zerstörerische „Selbstliebe“ oder „Selbstsucht“ („amour-propre“), die zu Privatinteressen, Interessenkonflikten, Gewalt, Macht und Herrschaft führt. Dieser Kampf aller gegen alle verursacht Ungleichheit und Unfreiheit. Da Rousseau aber ein „Recht des Stärkeren“ nicht anerkennt und für ihn auf die Freiheit zu verzichten bedeutet, auf das Menschsein zu verzichten, kann er sich einen Staatskörper und ein Gemeinwohl nur aufgrund eines Vertrages zum gemeinsamen Nutzen vorstellen. Rousseau sieht die Familie als die älteste menschliche Gesellschaft an. Entstanden aus dem gegenseitigen Band von Fürsorge und Gehorsam zwischen Vater und Kind wird sie, wenn die Kinder erwachsen sind, zu einem freiwilligen Zusammenschluß. Aus diesem Urbild einer Gesellschaft entstehen für Rousseau alle politischen Vereinigungen.