Das 18. Jahrhundert ist als Jahrhundert der Aufklärung bekannt.
Nach jahrhundertelanger engster Verzahnung von weltlicher und geistlicher Macht hatten in der frühen Neuzeit, Entdeckungen und Erfindungen eine Lawine ins Rollen gebracht, die zunächst an den Dogmen der Kirche und dann an denen der Monarchie zweifeln ließen. Der Mensch, der die Welt durchschaut, ist ihr Herr. Er macht sich selbständig. Er ist frei. Frei, sich seine Zwänge und Beschränkungen selbst zu wählen. Der Freiheitsbegriff des 18. Jahrhunderts ist nicht anarchistisch. Obwohl die Gesellschaft des Absolutismus als verlogen, korrumpiert und borniert erlebt wird, obwohl Rousseau selbstverständlich (und ohne für diese Behauptung Beweise anführen zu können) davon ausgeht, daß der Mensch ursprünglich vereinzelt gelebt habe, steht nie die Notwendigkeit eines gemeinschaftlichen Lebens in Frage, oder die Tatsache, daß der Einzelne in einer Gesellschaft seine eigenen Freiheiten zu Gunsten aller einschränken müsse.
Man kann das Demokratieverständnis des 3. Jahrtausends nicht leichtfertig auf das Denken des 18. Jahrhundert übertragen. Dies würde zu einem völligen Mißverstehen des hohen moralischen Anspruchs führen, mit denen die Denker jener Zeit sich gegen die Gefahren einer Volksherrschaft wappneten; und nicht zuletzt würde es die verfassungspolitischen Diskussionen im Konvent zu Streitigkeiten irrationaler Fundamentalisten herabwürdigen, wenn man den Fehler beginge, zwei Jahrhunderte Erfahrung mit demokratischer Herrschaft implizit Männern zu unterstellen, die sich kaum an praktischen Beispielen orientieren konnten. Bevor man sich mit der Verfassung des Jahres 1793 befaßt, bevor man das politische Denken Saint-Justs studiert, muß man also erforschen, wie sich das 18. Jahrhundert eine Demokratie vorstellte.
Zunächst ist zu fragen, woran sich die Denker der Aufklärung politisch orientieren konnten. Der Absolutismus beherrscht den überwiegenden Teil Europas. In Preußen läßt sich Friedrich II teilweise von den Ideen der Aufklärung beeinflussen, aber trotz einiger Beweise von Toleranz steht zu keiner Zeit das Prinzip der Monarchie in Frage. England praktiziert eine konstitutionelle Monarchie, die viel bewundert, jedoch auch heiß diskutiert wird, und Georg III in seinen ersten Regierungsjahren veranschaulicht, daß man auch als konstitutioneller Monarch ein Land beherrschen kann. Es gibt das Beispiel des Schweizer Bundes, der von Eliten geführt wird und kaum das Interesse der politischen Denker weckt. Auch die amerikanische Unabhängigkeit wird zwar mit Begeisterung aufgenommen, ihr demokratisches System beeinflußt jedoch erstaunlich wenig die französische Revolution. Hannah Arendt unterscheidet die Amerikanische- und die Französische Revolution darin, daß die Amerikaner das Erbe einer ‚begrenzten Monarchie‘ und die Franzosen das des Absolutismus antraten. So seien für die amerikanische Verfassung die Notwendigkeit, Regierungsgewalt durch Gesetze zu binden und die Montesquieusche Gewaltenteilung primär gewesen, während in Frankreich der absolute Monarch, die Quelle aller irdischen Macht und Gewalt und der Ursprung der Gesetze, durch die Konstruktion des ‚allgemeinen Willen‘ ersetzt wurde. Demnach bedienten sich die Autoren beider Verfassungen zwar bei ein und demselben Vordenker – Montesquieu – im Gegensatz zu den Amerikanern beriefen sich die Franzosen jedoch zusätzlich maßgeblich auf Rousseau.
Montesquieu und Rousseau wiederum führten immerzu das Beispiel der Antike an, denn klassische Denker wie Aristoteles und Platon vermitteln die Erfahrungen einer Zeit, in der verschiedene Verfassungsformen diskutiert und erprobt wurden und überliefern eine Vorstellung von staatsbürgerlicher Tugend, die vor allem bei Montesquieu einen hohen Stellenwert einnimmt. Die griechischen und römischen Republiken waren im 18. Jahrhundert das, ziemlich idealisierte, Vorbild für ein gutes Gemeinwesen.
„Finde eine Form des Zusammenschlusses, die mit ihrer ganzen gemeinsamen Kraft die Person und das Vermögen jedes einzelnen Mitglieds verteidigt und schützt und durch die doch jeder, indem er sich mit allen vereinigt, nur sich selbst gehorcht und genauso frei bleibt wie zuvor.“ Dies ist die Aufgabe für Rousseau. Dabei helfen kann nur die verklärte Erinnerung an Stadtstaaten (‚Cité‘ heißt die bürgerliche Gesellschaft bei Rousseau!), die von Eliten dominiert waren und sich den Luxus einer Volks(Bürger)Herrschaft mit der Arbeitskraft von Sklaven erkauften, das Beispiel einer konstitutionellen Monarchie, die halb eine schöne Idee, halb schöner Schein ist, und der Glaube an das Gute im Menschen. Der Weg ist lang und daran, daß selbst Rousseau eine reine Demokratie für undurchführbar hält, kann ermessen werden, wie umsichtig sich die Denker des 18. Jahrhunderts dem Thema einer gerechten Herrschaft näherten.
Den Grundstein legte die Theorie des Naturrechts (Grotius); einer Gesetzmäßigkeit über aller monarchischer Macht; einer der Welt selbst immanenten überzeitlichen Gerechtigkeit, der sich die Könige zu beugen hätten und die deren Herrschaftsanspruch nicht mehr als eine von Gott gewollte Allgewalt ansieht, sondern auf einen quasi irdischen Pakt zwischen Herrscher und Beherrschten herabstuft (Hobbes). Damit läßt sich der König an die Gesetze der Zweckmäßigkeit für den Staat binden (Pufendorf) und zur Rechenschaft ziehen, beziehungsweise absetzen (Locke). Im Verlauf der Entwicklung ist die Gewalt von Locke theoretisch in Legislative und Exekutive zerteilt worden und Montesquieu setzt hier an, indem er in seinem Werk „Vom Geist der Gesetze“ die Gewaltenteilung in von einander unabhängige Legislative, Exekutive und Jurikative vornimmt, die seiner Meinung nach allein garantieren könne, daß nicht eine einzelne Körperschaft übermächtig wird und die Freiheit zerstört. Für weitere Ausführungen verweise ich auf die entsprechenden Bücher der Autoren. Im Folgenden werde ich versuchen, die wichtigsten Aspekte aus Montesquieus „Vom Geist der Gesetze“ und Rousseaus „Der Gesellschaftsvertrag“ zusammen- und einander gegenüberzustellen, da diese beiden Quellen für das Verständnis des Denkens Saint-Justs und seiner Kollegen im Konvent unbedingt nötig ist. Um den Text übersichtlicher zu gestalten, halte ich eine Ordnung nach Themenkomplexen für sinnvoll.