Die Saint-Just Biographie Jörg Monars trägt den sehr richtigen und wichtigen Untertitel „Sohn, Denker und Protagonist der Revolution“. Wir lösen uns hier von der Ebene der reinen Denker, die quasi ‚auf dem Trockenen‘ Gesellschaftskonzepte beschreiben ohne je Gelegenheit zu haben, aktiv in die Geschichte einzugreifen. Wir befinden uns auch nicht mehr in der philosophischen Diskussion der Aufklärung, die alle Zeit der Welt zu haben schien, sich an der bestehenden Ordnung zu reiben. Und wir befinden uns in einer neuen Generation, die mit der Agonie des Ancien Régime genauso wie mit dem Ideal einer besseren Welt aufgewachsen ist, die eines Morgens, sei es am 20. Juni oder am 14. Juli 1789 aufwacht und mit Staunen erkennt, daß das Ideal möglich ist.
Saint-Just, Konventsabgeordneter, Mitglied des Wohlfahrtsausschuss, Konventskomissar bei der Rhein-und der Nordarmee, Jakobiner, enger Vertrauter Robespierres, sollte mit rhetorischen Geschick (Prozeß des Königs, Rede über die verhafteten Girondisten, Ventôse-Dekrete, Rede gegen Danton), als auch mit wachem, praktischem Verstand während seiner Missionen und einer äußersten Härte gegen Andere wie gegen sich selbst, in den Jahren 1793 und 1794 die Geschicke Frankreichs entscheidend mitbestimmen. Als Schüler bei den Oratorianern vom Jansenismus und einer idealisierten Antike geprägt hatte der gelernte Jurist sich auch intensiv mit der Literatur der Aufklärung befaßt. In diesem Zusammenhang interessant ist die Präsenz von Rousseau, Montesquieu, Mablys und dem Werk „Constitution de l’Angleterre“ von J. L. de Lolme (in dem dieser die konstitutionellen Staatsform ausdrücklich befürwortet) unter seinen privaten Büchern.
Die politischen Schriften Saint-Justs sind ausnahmslos während der Revolution verfaßt, auch wenn die beiden ersten, „L’ésprit des lois…“ und „De la nature…“ vor seiner Abgeordnetenzeit liegen und von einem Provinzler geschrieben werden, der nur aus der Ferne den Fortgang der Revolution verfolgen, ergründen und kommentieren kann. Notwendiger weise sieht dieser Mann die Welt mit anderen Augen: Die reine Monarchie kann von ihm unter keiner Bedingung mehr akzeptiert werden, die konstitutionelle Monarchie ist nur noch ein Notbehelf und das Volk hat sich als Autor seines eigenen Schicksals erwiesen, indem es seine Vertreter auf dem Weg der Reformen vor sich her treibt – oder nach sich zieht. Es ist ein Glück für Saint-Just selbst und für den Historiker, daß er zunächst darauf warten mußte, aktiv in das politische Geschehen einzugreifen. So hatte er Gelegenheit, sein persönliches Weltbild zu formulieren und uns zu überliefern, bevor er nach Paris gerufen wurde und dieses Konzept und die daraus resultierenden Vorsätze in der Geschichte erprobt wurden.
In der unvollendet gebliebenen Schrift „De la nature…“ sind uns seine eigenen Vorstellungen zur Entstehungsgeschichte der Gesellschaft und eine herbe Kritik an der menschengemachten Gesetzgebung erhalten geblieben. In dem ein Jahr früher geschriebenen „L’ésprit des Lois…“ wertet er vornehmlich die gesellschaftlichen Umbrüche in Frankreich und zeigt sich (noch) als Befürworter der konstitutionellen Monarchie. In seiner vor dem Konvent gehaltenen Rede zur republikanischen Verfassung in Frankreich nimmt er seine kritische Haltung gegenüber der Gesetzgebung teilweise zurück und, um die Entwicklung seines Denkens voll zu erfassen, müssen auch die „Institutions republicaines“ berücksichtigt werden, in denen er sich wiederum gegen die positive Gesetzgebung richtet und danach trachtet, sehr im Sinne Rousseaus, die Sitten und Gebräuche zu modifizieren um die Menschen nicht durch Vorschriften, sondern durch einen Bewußtseinswandel zu Republikanern zu erziehen.
M. Abensour zitiert in seinem Aufsatz „La philosophie politique de Saint-Just“ J. Erhard: „Im Zentrum seines Denkens, im Kern seines Handelns finden wir die dominierende Idee des Jahrhunderts, die so komplexe und so angenehm zweideutige Idee der Natur.“ und fügt hinzu, Saint-Just assimiliere den sozialen Zustand mit dem natürlichen Zustand und ziehe daraus die Konsequenz, daß die Gesellschaft nur auf der Grundlage der Natur geschaffen werden könne. Eine radikale Gegenüberstellung des natürlichen „sozialen“ Zustands mit dem (im 18. Jahrhundert) gegenwärtigen degenerierten „wilden“ Zustandes ermögliche ihm, die theoretischen und historischen Grundlagen des Verfalls der Gesellschaft zu erforschen und den Weg zurück zu suchen. Er wolle also die moderne Gesellschaft auf der Basis des Sozialrechts wiederaufbauen. Der Begriff ‚Natur‘ ist interpretationswürdig und Saint-Justs Definition: „Die Natur ist der Punkt der Gerechtigkeit und Wahrheit in den Beziehungen der Dinge, oder ihre Moral.“ hilft nicht wirklich weiter. Die Lektüre seiner Schrift wird erheblich erschwert durch den Umstand, daß Saint-Just verschiedenen Begriffen eine eingeschränkte oder veränderte Bedeutung zuteilt. Daher ist es sinnvoll, sich zunächst einen Überblick über das Denkgebäude und seine Begriffswelt zu verschaffen.