Im Gegensatz zu Rousseau, der jeden durch Gesetz regierten Staat eine Republik nennt, beschreibt Montesquieu die drei möglichen Regierungsformen als republikanisch (das Volk als Körperschaft oder nur ein Teil des Volkes besitzt die souveräne Macht), monarchisch (ein Einzelner regiert entsprechend den Gesetzen) und despotisch (ein Einzelner regiert ohne Regel und Gesetz). Er nähert gleichzeitig die Aristokratie der Demokratie an, indem er die Demokratie auf den Zustand einschränkt, in dem das Volk als Körperschaft Souveränität besitzt und für die Aristokratie bestimmt, daß in ihr die Souveränität in den Händen eines Teils des Volkes liege. Grundlegend für eine Demokratie sei, daß allein das Volk Gesetze beschließt, wobei er eine einjährige Probezeit für Gesetze befürwortet. All das, was das Volk „nicht selber machen kann“ soll Ministern überantwortet und ein Senat zur Lenkung des Volkes gewählt werden (Montesquieu schreibt dem Senat auch eine große sittliche Vorbildfunktion zu). Die Stimmabgabe des Volkes solle öffentlich sein, damit eine politische Aufklärung möglich werde und „die kleinen Leute … an dem Verantwortungsbewußtsein bestimmter Personen einen Halt finden“, die Abstimmungen des Senats in einer Demokratie jedoch geheim um „Schiebungen“ vorzubeugen. Rousseau hingegen beschränkt seine Definition von Demokratie auf eine Ordnung, in der mehr Bürger mit öffentlichen Aufgaben betraut sind, als es reine Privatleute gibt. Dieses Ideal erklärt er selbst für undurchführbar (Wenn es ein Volk von Göttern gäbe, würde es sich demokratisch regieren“). Ist das Verhältnis zwischen Staatsdienern und Privatleuten umgekehrt, spricht er von einer Aristokratie. Er erklärt die Demokratie in kleinen Staaten für geeigneter und die Monarchie in großen Reichen für sinnvoll. Letztendlich spricht er sich für eine aristokratische Regierungsform aus, sofern diese auf Wahl beruht. Aber er fügt an, daß es streng genommen keine reine Regierungsform gebe.